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Mitglied zu werden...

...ist sehr einfach:

Öffnen Sie mit einem Doppelklick dieses Dokument: Anmeldeformular

Speichern Sie es auf Ihrem Rechner und öffnen Sie es (z.B. mit Acrobat Reader - Formularfelder können im Browser leider nicht ausgefüllt werden.)

Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus. Unterschreiben Sie es und Geben Sie es entweder im Sekretariat der Comeniusschule ab oder schicken Sie es per Post hierhin.

Der Beitrag pro Schuljahr: beträgt mindestens 40,- €
Jeder darf auch gerne seinen persönlichen Beitrag erhöhen.

Es gibt auch einen Weg "zurück". Eine formlose Kündigung unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist zum Schuljahresende genügt.

Satzung

Zur Satzung

Abzugsfähigkeit

Der Verein der Freunde und Förderer der Comeniusschule e.V. verfügt über einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts Frankfurt/Main - V-Höchst.

Die Körperschaft ist nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke der §§ 51 ff. AO dient.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO.
Damit sind sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch Spenden steuerlich als Sonderausgaben im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten abzugsfähig.

Ab einem Spendenbetrag von 200,- EUR wird zu Beginn des Folgejahres eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

nach 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV
Wenn Sie den Verein der Freunde und Förderer der Comeniusschule e.V. mit bis zu 200,- Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszugs, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine von der Fördergesellschaft ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen. Der Verein der Freunde und Förderer der Comeniusschule e.V. ist durch die Bescheinigung vom 24.04.2014 durch das Finanzamt Frankfurt/M V Höchst unter der Steuernummer 47/250/73480 ab 2010 als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Der Verein der Freunde und Förderer der Comeniusschule e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden sowie Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.